Was ist speziell bei Asphaltböden zu beachten?
Die auf der Oberfläche neuer bituminöser Decken vorhandenen chem. Zusatzstoffe (Fluxöle, ölhaltige Trennmittel u.ä.)
können haftungsstörend wirken. Eine mech. Entfernung ist nicht möglich, daher sollte der Untergrund 4-6 Wochen
unter Verkehr liegen bevor die Erstmarkierung gemäß gültiger ZTV M aufgebracht wird.
Was ist die ZTV M?
„ZTV M“ ist die Abkürzung für „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen
auf Straßen (ZTV M)." „Die ZTV M legen die Anforderungen an Fahrbahnmarkierungen, die Auswahl und die Ausführung
der unterschiedlichen Stoffe sowie Kontrollprüfungen und Prüfverfahren fest. Sie sind Vertragsgrundlage für Aufträge von Bund und Ländern zur Ausführung von Fahrbahnmarkierungen auf Straßen.“
Welche Standardfarben führen wir?
Als Standardfarben bezeichnen wir alle Verkehrsfarben nach RAL Fächer:
verkehrsgelb RAL 1023 verkehrsorange RAL 2009 verkehrsrot RAL 3020 verkehrspurpur RAL 4006
verkehrsblau RAL 5017 verkehrsgrün RAL 6024 verkehrsgrau A RAL 7042 verkehrsgrau B RAL 7043
verkehrsweiß RAL 9016 verkehrsschwarz RAL 9017
Allgemeine Informationen
Technische Informationen zum Material
Diverse Vorschriften
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